Im Bundestag wurde noch vor der Sommerpause über das 29. BAföG-Änderungsgesetz abgestimmt. Leider ist eine Änderung des Auslands-BAföGs für Schüler:innen dabei nicht vorgesehen.
Aktuell gilt für Schüler:innen, die während ihrer Schulzeit eine Schule im Ausland besuchen wollen, folgendes:
Die maximale Fördersumme liegt bei 632 Euro pro Monat.
Es gibt einen einmaligen Reisekostenzuschlag von 500 Euro bei Auslandsaufenthalten innerhalb Europas und von 1000 Euro, wenn eine Schule außerhalb Europas besucht wird.
Schüler:innen werden gefördert, wenn sie danach eine deutsche Oberstufe besuchen werden. (Keine Förderung bei einer anschließenden Ausbildung oder etwa einem FSJ.)
Je nachdem, ob 12 oder 13 Schuljahre vorgesehen sind, kann die Förderung zu unterschiedlichen Zeiten beginnen. In beiden Fällen kann der Austausch auch eingeschoben werden.
Das Auslands-BAföG für Schüler:innen muss nicht zurückgezahlt werden.
Das wird sich für Schüler:innen ändern:
Die Höhe des BAföG-Betrags richtet sich nach dem Einkommen der Eltern.
Der Elternfreibetrag soll erhöht werden, sodass mehr Schüler:innen profitieren können.
Zudem wird das Geschwistereinkommen nicht mehr angerechnet.
Die Minijob-Grenze steigt zum 01.01.2025 auf dann 556 Euro.
In erster Linie betreffen die Änderungen Studierende:
Anhebung des Grundbedarf um 5 % auf 475 Euro pro Monat.
Ein eimaliger Zuschuss von 1000 Euro zu Beginn des Studiums.
Einführung eines Flexibilitätssemester, das ein Semester mehr Zeit zum Studieren erlaubt.
Der Wechsel der Fachrichtung ist bis Ende des vierten Semesters möglich.
Der Elternfreibetrag wir erhöht.
Die Minijob-Grenze wird zum 01.01.2025 auf 556 Euro erhöht.
Hier findest du nochmal alle Tipps zum Auslands-BAföG: https://weltweiser.de/stipendien/auslands-bafoeg/