weltweiser informiert: Was bringt das 29. BAföG-Änderungsgesetz im Bezug auf das Auslands-BAföG als finanzielle Föderung für ein Schüleraustausch-Programm?

  • Im Bundestag wurde noch vor der Sommerpause über das 29. BAföG-Änderungsgesetz abgestimmt. Leider ist eine Änderung des Auslands-BAföGs für Schüler:innen dabei nicht vorgesehen.


    Aktuell gilt für Schüler:innen, die während ihrer Schulzeit eine Schule im Ausland besuchen wollen, folgendes:
    🔹 Die maximale Fördersumme liegt bei 632 Euro pro Monat.
    🔹 Es gibt einen einmaligen Reisekostenzuschlag von 500 Euro bei Auslandsaufenthalten innerhalb Europas und von 1000 Euro, wenn eine Schule außerhalb Europas besucht wird.
    🔹 Schüler:innen werden gefördert, wenn sie danach eine deutsche Oberstufe besuchen werden. (Keine Förderung bei einer anschließenden Ausbildung oder etwa einem FSJ.)
    🔹 Je nachdem, ob 12 oder 13 Schuljahre vorgesehen sind, kann die Förderung zu unterschiedlichen Zeiten beginnen. In beiden Fällen kann der Austausch auch eingeschoben werden.
    🔹 Das Auslands-BAföG für Schüler:innen muss nicht zurückgezahlt werden.


    Das wird sich für Schüler:innen ändern:
    🔹 Die Höhe des BAföG-Betrags richtet sich nach dem Einkommen der Eltern.
    🔹 Der Elternfreibetrag soll erhöht werden, sodass mehr Schüler:innen profitieren können.
    🔹 Zudem wird das Geschwistereinkommen nicht mehr angerechnet.
    🔹 Die Minijob-Grenze steigt zum 01.01.2025 auf dann 556 Euro.


    In erster Linie betreffen die Änderungen Studierende:
    🔹 Anhebung des Grundbedarf um 5 % auf 475 Euro pro Monat.
    🔹Ein eimaliger Zuschuss von 1000 Euro zu Beginn des Studiums.
    🔹Einführung eines Flexibilitätssemester, das ein Semester mehr Zeit zum Studieren erlaubt.
    🔹Der Wechsel der Fachrichtung ist bis Ende des vierten Semesters möglich.
    🔹Der Elternfreibetrag wir erhöht.
    🔹Die Minijob-Grenze wird zum 01.01.2025 auf 556 Euro erhöht.


    Hier findest du nochmal alle Tipps zum Auslands-BAföG: https://weltweiser.de/stipendien/auslands-bafoeg/