Wer nach dem Abitur einen ungeregelten Freiwilligendienst absolviert, erlange nicht automatisch die Berechtigung, weiterhin Kindergeld zu beziehen, so ein Urteil des Bundesfinanzhofs. Diese Entscheidung wird unter anderem dadurch begründet, dass ein ungeregelter Freiwilligendienst nicht grundsätzlich als Berufsausbildung zu betrachten sei. Die Dienste dienten in der Regel nicht der konkreten Vorbereitung auf einen angestrebten Beruf, sondern förderten soziale Kompetenzen und stärkten das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl.